Karlsruher Richter bestätigen Gentechnikgesetz
Quelle: Focus online
Das Bundesverfassungsgericht hat heute die geltende Verschärfung des Gentechnikgesetzes, die die rot-grüne Regierung 2004 durchgesetzt hatte, bestätigt und damit der Gentechnik in der Landwirtschaft enge Grenzen gesetzt, berichtet Focus online. Die Verfassungshüter verwiesen zur Begründung des Urteils auf den Schutz des Gemeinwohls vor den Gefahren der Gentechnik.
Sowohl das Standortregister für Gentechnikfelder wie auch die weitreichende Haftungsregelung seien mit dem Grundgesetz vereinbar, urteilten die Richter. Danach sind Landwirte, die GVO-Pflanzen anbauen, in vollem Umfang haftbar, wenn veränderte Pollen ein Nachbarfeld verunreinigen – unabhängig davon, ob sich der konkrete Verursacher nachweisen lässt. Damit ist der Vorstoß der schwarz-roten Landesregierung von Sachsen-Anhalt gescheitert, den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen zu erleichtern.
„Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts setzt ein sehr eindeutiges Zeichen für den Verbraucherschutz und den Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft„, ist Martin Häusling, Koordinator der Grünen/EFA im Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung im Europäischen Parlament überzeugt.
„Der Versuch der Gentechniklobby, mit der schwarz-roten Regierung von Sachsen-Anhalt das Gesetz aus der Zeit von Bundesministerin Renate Künast auszuhebeln, ist auf ganzer Linie gescheitert. Es ist an der Zeit, dass die Gentechnik-Fans von CDU, SPD und FDP verstehen, dass man nicht gegen die übergroße Mehrheit der Verbraucher Politik machen kann. Wer Gentechnik anbaut, muss auch haften, wenn es zu Verunreinigungen in der gentechnikfreien Landwirtschaft kommt. Das ist ein wesentlicher Dreh- und Angelpunkt, wenn es um den Erhalt der gentechnikfreien Erzeugung von Nahrungsmittel geht“, so Häusling.
Schöne Grüße
Rolf Schosser
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